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Von Löwen und Mäusen. Ein wahres Schauspiel in fünf Akten.  

Da war ich nun bei einem Unternehmen zwecks Ausbildung an Stromerzeugern beschäftigt und wir kamen zum Ausbildungsabschnitt „Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit“. Ich holte meine vorbereiteten Prüfprotokolle und die zugehörigen Prüfanweisungen heraus und begann, diese den Lehrgangsteilnehmern zu erläutern.

 

1. Akt Aktualität von Prüfprotokollen

Ich war gerade mitten in der Erklärung und erwähnte die bedeutende Rolle der verantwortlichen Elektrofachkraft (EFK). In diesem Moment meinte einer der Lehrgangsteilnehmer, dass er ja mal die EFK nach den Prüfprotokollen fragen könnte.

Gesagt, getan. Nach einiger Zeit kam der Teilnehmer mit einem Prüfprotokoll wieder. Als wir uns das Prüfprotokoll ansahen, fiel als erstes das Datum auf. Das Protokoll war von November 2014, also alles andere als aktuell. Zudem waren die eingetragenen Grenzwerte schlichtweg falsch.

 

2. Akt Die Pflicht der verantwortlichen Elektrofachkraft

Auftritt des Löwen. Ich sprach die EFK auf die Mängel an und die Antwort überraschte mich. Er sagte, dass es schon immer so wäre und sie dieses Protokoll immer verwenden würden. Und es nicht seine Aufgabe wäre, diese zu überprüfen. Was in den Dokumenten steht, ist gültig.

Doch da hatte er sich gewaltig geirrt. Laut Betriebssicherheitsveordnung (BetrSichV ) ist die verantwortliche Elektrofachkraft in der Verantwortung, die Prüfprotokolle immer aktuell zu halten und diese einmal im Jahr zu prüfen.

 

3. Akt Der Hersteller

Ich wies daraufhin den Hersteller auf die Aktualität des Protokolls hin und auch dessen Antwort überraschte mich. Er wüsste es, fände aber keine Zeit, es zu aktualisieren. Es gebe ja noch die verantwortliche EFK in den Unternehmen, die diese ebenfalls anpassen könnten. Klarer Fall von Verantwortungsverweigerung.

 

4. Akt Der Richter

Doch beide irrten. Wenn eine Person zu Schaden gekommen wäre und die Schuldfrage vor Gericht geklärt worden wäre, hätten sie sich gewundert. Denn dann hätte der Richter unter Zuhilfenahme von Sachverständigen beiden die Schuld zugesprochen.

 

5. Akt Schlussfolgerung der Gesetze und Verordnungen

Prüfprotokolle müssen immer an die aktuellen Gesetze und Verordnungen angepasst werden. Und um dies zu gewährleisten, sollten diese EINMAL IM JAHR auf Aktualität geprüft werden. Und dies liegt in den Unternehmen im Aufgabenbereich der verantwortlichen EFK. Letztverantwortlicher ist damit der Unternehmer. 

Und die Moral von der Geschichte: Ein Richter kann aus Löwen schnell kleine Mäuse machen. Und Sie selber haben es in der Hand, ob Sie der Löwe sind oder zur Maus gemacht werden.