Heute ist Theorie dran. In diesem Blog gehe ich auf die verschiedenen Schutzklassen bei Betriebsmittel ein. Die Kenntnisse über diese Schutzklassen sind essentiell und gehören zum Basiswissen für Elektrofachkräfte.
Schutzklasse I
Alle elektrisch leitfähigen Gehäuseteile des Betriebsmittels sind mit dem Schutzleitersystem (PE) der festen Elektroinstallation verbunden, welches sich auf Erdpotential findet.
Bewegliche Geräte der Schutzklasse I haben eine Steckverbindung mit einem Schutzleiterkontakt bzw. ein Kabel mit zusätzlichem Schutzleiter und einen Schutzkontakt-Stecker.
Die Schutzleiterverbindung ist so ausgeführt, dass sie beim Einstecken des Steckers zuerst hergestellt wird und bei Herausziehen zuletzt getrennt wird.
Die Einführung der Anschlussleitung in das Gerät muss zusätzlich zur mechanischen Zugentlastung so ausgeführt sein, dass beim Herausreißen der Leitung der Schutzleiter zuletzt abreißt.
Wenn z. B. ein fehlerhafter spannungsführender Leiter das mit dem Schutzleiter verbundene Gehäuse berührt, entsteht ein Körperschluss.
Die Schutzleiterverbindung des Gehäuses ist so bemessen, dass keine dauernde gefährliche Berührungsspannung am Gehäuse entsteht und dass der Leitungsschutzschalter oder ein Fehlerstromschutzschalter auslöst und den Stromkreis spannungsfrei schaltet.
Schutzklasse II
Alle Betriebsmittel mit Schutzklasse II haben eine verstärkte oder doppelte Isolierung in Höhe der Bemessungsisolationsspannung zwischen aktiven und berührbaren Teilen (VDE 0100 Teil 410, 412.1).
Sie haben meist keinen Anschluss an den Schutzleiter. Wenn sie eine elektrisch leitende Oberfläche oder leitfähige berührbare Teile haben, so sind diese durch eine verstärkte oder doppelte Isolierung von spannungsführenden Teilen getrennt. Der zulässige Berührungsstrom darf den Grenzwert von 0,5 mA nicht überschreiten.
Zum Anschluss beweglicher Geräte der Schutzklasse II werden meist Stecker verwendet, die über keinen Anschluss für den Schutzleiter und keinen Schutzleiter verfügen.
Wird ein Kabel mit Schutzleiter verwendet, darf dieser nicht an das Gehäuse angeschlossen werden und muss gemäß VDE 0100 Teil 410, 412.2.2.4 wie ein aktiver Leiter behandelt werden.
Betriebsmittel dieser Schutzklasse müssen gemäß VDE 0100 Teil 410, 412.2.1.1) mit dem Symbol der Schutzklasse II gekennzeichnet sein.
Schutzklasse III
Bei Betriebsmitteln der Schutzklasse III erfolgt der Schutz durch Kleinspannung. Sie arbeiten mit Sicherheitskleinspannung oder Schutzkleinspannung (SELV/PELV).
Betriebsmittel der Schutzklasse III dürfen nur an SELV- oder PELV-Stromquellen angeschlossen werden. Dazu zählen zum Beispiel Sicherheitstransformator, elektrochemische Stromquelle wie Batterie und Akkumulatoren, sowie z.B. Solarzellen, Dynamos, Kurbelgeneratoren o. ä., welche eine Kleinspannung liefern.
Geräte mit Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung haben eine verstärkte oder doppelte Isolierung zwischen dem Netzanschluss und der Kleinspannung führenden Teilen.
Die Kleinspannungskreise oder Gehäuse dürfen jedoch geerdet sein.
Gründe für diese Art der Erdung ist nicht die Sicherheit, sondern die Elektromagnetische Verträglichkeit EMV (Störemission, Erdschleifen, usw.), hierbei spricht man dann von der Funktionserdung.
Beispiele für Geräte der Schutzklasse III sind Laptop-Netzteile oder Audiogeräte.
Schutzklasse 0
Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass es auch eine Schutzklasse 0 gibt. Diese ist jedoch in Deutschland nicht mehr zugelassen.
In der Schutzklasse 0 gibt es eine Basisisolierung aber keinen besonderen Schutz gegen einen elektrischen Schlag. Ein Anschluss an das Schutzleitersystem ist nicht möglich. Der Schutz ist ausschließlich durch die bauliche Ausführung des Betriebsmittels sicherzustellen. Für Schutzklasse 0 gibt es kein Symbol und eine Kennzeichnung ist nicht vorgesehen.